(Die Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817, 1), München 2006, Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, 552 Seiten
Rezensiert von Wolfgang Neugebauer (Würzburg) PDF-Datei
Aus guten Gründen wird den Quellen staatlicher Regierungsorgane aus dem 19. und 20. Jahrhundert von der historischen Forschung verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Die einschlägigen Editionen der österreich-ungarischen Ministerratsprotokolle und die von der Berliner Akademie der Wissenschaften vor kurzem abgeschlossene Regestenpublikation der "Protokolle des preußischen Staatsministeriums" für die Zeit ab 1817 im Rahmen der "Acta Borussica" mögen hier als Beispiele stehen. In diesem weiteren, gleichsam quellenstrategischen Kontext steht die Edition der "Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817", deren erster Band, herausgegeben von Eberhard Weis und Hermann Rumschöttel, nun vorgelegt werden konnte. Im Jahr 2000 hatten die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Generaldirektor der Staatlichen Archive Bayerns den Beschluß gefaßt, die Protokolle der Regierungsorgane Bayerns von 1799 bis 1817 zu bearbeiten, und daß nach gerade einmal sechs Jahren der erste, stattliche Band nun publiziert werden konnte, ist eine Leistung an sich.
Neben den Protokollen des Staatsrats sind es in diesem Band diejenigen der Geheimen Staatskonferenz, die vom März 1799 bis Ende 1801 präsentiert werden. Eine Einleitung gibt eine kurze Information zu "Archivbestand und editorische(n) Leitlinien", ferner zur Entwicklung der Führungsgremien seit der Neuorganisation von 1799 in der Spur des "Ansbacher Memoirs", und das nicht nur im klassisch-organisationshistorischen Zugriff, sondern auch mit Blick auf starke "personelle Kontinuitäten" (S. 35). In den Folgebänden der auf fünf Teile angelegten Edition werden für die Jahre ab 1808 auch die Protokolle des Geheimen Rates Berücksichtigung finden.
In der Summe liegt ein Quellenkorpus großer thematischer Breite aus denjenigen Jahren vor, die von der letzten Krise des Alten Reiches und der Modernisierung des Staates Bayern gekennzeichnet sind. Es dominieren in diesem Band Materien der Innenpolitik, die Verwaltungsorganisation und die Beamtenpolitik, natürlich das Finanzproblem und damit in engem Konnex das Verhältnis zu den Ständen, sodann auch Wirtschaft und Bildungswesen. Außenpolitische Materien fehlen nicht, aber sie bilden keinen Schwerpunkt der hier dokumentierten Verhandlungen.
Im ersten Band tritt die Politik gegenüber der Landschaftsverordnung als ein Schwerpunkt hervor, eine faszinierende Lektüre auch und gerade dann, wenn die bekannte Studie von Jutta Seitz damit verglichen wird. Gleich 1799 beginnt die personelle Entflechtung von Staat und Ständen (S. 88f.); daneben stehen die Diskussionen, ob nach 130 Jahren erstmals wieder ein Landtag einberufen werden solle oder müsse (136f., 176, 218ff. u.ö.). Schon 1799 ist dabei von einer (neuen) Verfassung die Rede (S. 220). Das alles überragende Finanzproblem ließ bekanntlich für die Regierung die Verlockung, auf geistlichen Besitz zuzugreifen, immer stärker werden (S. 133, 192ff., 334f., 339f. u.ö.). Die Reorganisation und also die Rationalisierung der Ministerialstruktur (S. 289ff.) gehört natürlich 1801 zu den großen Themen in Bayern. Aber daneben blitzen gleichsam in kleinen Details epochentypische Entwicklungen auf, so wenn im April 1799 in der Geheimen Staatskonferenz beschlossen wird, daß künftig Musikdarbietungen und Schauspiele auch auf dem Lande einer "Genehmigungspflicht" unterliegen sollten (S. 68). Die Verschärfung der Zensur, die Gründung eines topographischen Büros, Eingriffe in das Bildungswesen - das alles sind ja signifikante Beispiele für den Vormarsch des starken Reformstaates schon in den letzten Jahren des Alten Reiches, also schon vor der Epoche von 1803/1806.
Die kommentierenden Elemente sind in dieser Edition bewußt knapp gehalten, das erleichtert die Benutzbarkeit; die gebotenen Nachweise und zusätzlichen Informationen reichen in der Regel aus. Wichtige Passagen der Vorlagen werden im Wortlaut gebracht, für anderes bieten regestenhafte Referate das Wichtigste dar. Dieses Verfahren ist dem Quellenwert dieser Protokolle in der Zeit um 1800 durchaus angemessen, und den editorischen Grundentscheidungen (vgl. in der Einleitung sehr knapp S. 11) wird man im Ganzen sehr wohl folgen können, auch da, wo von den Traditionen, wie sie seit Johannes Schultze kodifiziert worden sind, partiell abgewichen wird (die Reproduktion von z. T. doppelten Unterstreichungen ist etwas gewöhnungsbedürftig, vgl. S. 251, 428f.). Die editionstechnischen Setzungen sind aber gewiß wohlüberlegt, vielleicht auch Resultat gründlicher Diskussionen mit Auswertung der Erfahrungen anderer Quellenprojekte; der von Dietmar Willoweit 2007 herausgegebene Band zu "Grundlagen der modernen bayerischen Geschichte" ist ja ein (Neben-)Produkt dieser Diskussionen und Beratungen. Und so ist dieser Band schlechterdings gelungen, er bietet eine spannende Lektüre, quellenunmittelbar und als solche unverzichtbar auch neben großen, umfassenden Monographien wie dem zweiten Band von Eberhard Weis' "Montgelas". Gerade für diejenigen Historiker, die diese Forschungen unter vergleichender Perspektive verfolgen, schließt die Lektüre des ersten Bandes der "Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817" mit Respekt und Faszination.
Erschienen am 10.01.2008
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