(Studien zur Zeitgeschichte 71), München 2006, Oldenbourg, X, 476 Seiten, 16 Abbildungen
Rezensiert von Paul Hoser (München) PDF-Datei
Entgegen einer vielfach verbreiteten Ansicht sind die Mechanismen, nach denen die nationalsozialistische Herrschaft funktionierte, bei weitem noch nicht ausreichend erforscht. Bisher weiß man beispielsweise wenig über die Rolle der Stadtverwaltungen im Prozeß der Machtdurchsetzung des Nationalsozialismus. Die speziellen Arbeiten über die Geschichte bayerischer Städte für die Zeit von 1933 bis 1945 und die entsprechenden Kapitel in zeitlich weit gefaßteren Stadtgeschichten richten fast alle ihren Blick nur auf den Austausch der Bürgermeister und den Wechsel in den Stadtratsgremien, während sie sich für die Veränderungen oder Kontinuitäten in den Stadtverwaltungen nicht interessieren.
Gotto weist nach, daß bei den städtischen Referenten eine starke Kontinuität zur Zeit vor 1933 herrschte. Er wendet sich dabei gegen ein Ergebnis der klassischen Studie zur kommunalen Selbstverwaltung im Dritten Reich von Horst Matzerath, der eine "enorme Fluktuation" der Gemeindebeamten herausstreiche. An der von ihm angegebenen Stelle und auch sonst ist allerdings eine solch pauschalisierende Formulierung dort nicht zu finden. Mit dem Einzelbeispiel Augsburg ließe sich ohnehin die von Gotto bestrittene generelle Tendenz nicht widerlegen. Hier wäre eine flächendeckende statistische Argumentation sinnvoll gewesen, die sich für die bayerischen Städte erstellen läßt und die überwiegende Kontinuität der leitenden Kommunalbeamten tatsächlich bestätigt.
Der neue Oberbürgermeister Stoeckle, kein "Alter Kämpfer", sondern ein "Märzgefallener", mußte im Dezember 1934 auf Druck der Ratsherrn gehen, denen er nicht mehr genehm war, ein Beispiel dafür, daß deren Rolle keineswegs überall bloß mehr darin bestand, ohnmächtige Akklamateure der Politik des jeweiligen Bürgermeisters zu sein, wie dies oft behauptet wird. Gotto geht auf diesen Aspekt allerdings nicht weiter ein.
Er konzentriert sich auf die Eigenmacht der Verwaltung, die nicht bloß ein willenloses Werkzeug des nach dem Führerprinzip herrschenden Bürgermeisters war, sondern im Rahmen der Wahrung der "administrativen Normalität" durchaus eigene Gestaltungsmöglichkeiten hatte. Aus ihren Reihen kam auch Stoeckles Nachfolger, Josef Mayr, bis dahin II. Bürgermeister. Mayr war ein qualifizierter Kommunalbeamter der mittleren Ebene und gleichzeitig Nationalsozialist der ersten Stunde. Diese Kombination von Fachmann und "Altem Kämpfer" stand der Partei allgemein nicht in großem Ausmaß zur Verfügung. Gegenüber dem Stadtrat hatte die Verwaltung das Übergewicht. Wichtige Fragen beriet Mayr mit den Referenten, nicht mit den Ratsherrn vor. Auch die Einmischung der Gauämter konnte die Verwaltung abwehren. Es bestanden weiter Netzwerke von Beamten, die den Nationalsozialismus im Grunde ablehnten, doch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gewährleisteten und so zur Herrschaftsstabilisierung beitrugen.
Hitler hegte eine gewisse Sympathie für starke Oberbürgermeister, die sich von staatlichen Stellen nichts vorschreiben lassen wollten, wie zum Beispiel im Fall Goerdelers. Dort wo er selbst sich einmischte, nämlich bei den Plänen für eine Prachtstraße, ein Gauforum und ein neues Theater, hatte die kommunale Administration allerdings nur eine sehr bedingte Möglichkeit zur Mitsprache. In Augsburg machte aber der Krieg die Verwirklichung seiner Pläne zunichte. Die Kriegsaufgaben stärkten die Stellung der Referenten, doch wuchsen auch die Einmischungen fremder Stellen, die nicht immer abgewehrt werden konnten. Ebenso hatten die Bedürfnisse der großen Rüstungsindustrie (MAN, Messerschmitt) Vorrang vor denen der Stadt. Allgemein war der Aktionsspielraum der Kommunen auch bei der Bestimmung über den jeweiligen Haushalt stark beschränkt.
Wie in anderen größeren Städten, etwa in Regensburg, gaben in Augsburg Verwaltung und Partei dem Siedlungsbau den Vorrang vor dem Massenwohnungsbau, was der Wohnungsnot nicht gerecht wurde. Hier arbeiteten Verwaltung und Deutsche Arbeitsfront Hand in Hand. Auch bei der Nahrungsmittelversorgung im Krieg kam dem städtischen Apparat erhebliches Gewicht zu. Die im Interesse der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik verordnete Anlage einer Erbkartei, in der etwa ein Drittel der Bevölkerung erfaßt wurde, wurde von der Verwaltung eifrig mitgetragen. Sie und die NSDAP zogen also vielfach an einem Strang, auch wenn sich gelegentlich nationalsozialistische Funktionäre gegenüber der Verwaltung als Anwälte des Volkes aufspielten.
Gottos Hauptstoßrichung gilt Matzeraths These von der Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sei nicht abgeschafft und nicht einmal ausgehöhlt, sondern nur in einen neuen Bezugsrahmen gestellt worden. An die Stelle der Kooperation der demokratisch legitimierten Stadtverwaltung mit gesellschaftlichen Organisationen sei lediglich die Zusammenarbeit mit der NSDAP und ihren Nebenorganisationen getreten. Die letzten Entscheidungen habe sich die Stadtverwaltung aber selbst vorbehalten. Wenn man unter kommunaler Selbstverwaltung nur eine gewisse Autonomie des Beamtenapparats versteht, mag Gottos Urteil zutreffen. Die Frage ist aber eben, ob nicht eine demokratische Legitimierung wesensmäßig zur städtischen Selbstverwaltung gehört. Daß die "administrative Normalität" in Augsburg so gut funktionierte, mag auch daran gelegen haben, daß dort Beamte einen wesentlichen Anteil an der Führungselite der Partei hatten.
Methodisch nicht recht zu überzeugen vermögen die punktuell angestellten Vergleiche zu Einzelfragen mit den verschiedensten deutschen Städten, die zu sehr den Charakter der Beliebigkeit tragen. Ein systematischer Vergleich mit nur einer Stadt hätte einen gehaltvolleren Ertrag erwarten lassen. Etwas bemüht wirkt auch der Versuch, das letzte Kapitel, in dem es um die Entnazifzierung und das weitere Schicksal der Augsburger Verwaltungselite geht, in den Zusammenhang mit der These von der "administrativen Normalität" zu stellen.
Gottos Arbeit ragt aber aus dem Durchschnitt heraus. Sie ist gut recherchiert, hat originelle Fragestellungen und ermöglicht viele neue Einblicke in das Funktionieren einer Stadtverwaltung unter dem Nationalsozialismus.
Erschienen am 16.05.2008
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