Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte

Klaus Arnold / Ute Feuerbach (Hg.)

Das Volkacher Salbuch. Band 1: Beiträge und Transkription. Band 2: Faksimile

Volkach 2009, Stadt Volkach, XVI, 385; 150 Seiten

Rezensiert von Enno Bünz (Leipzig)      PDF-Datei


Neben den Bildern der Würzburger Bischofschronik des Lorenz Fries, die in den letzten Jahren durch die von Ulrich Wagner und Walter Ziegler herausgegebene Edition vollends der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht worden sind (Band 6: Die Miniaturen der Bischofschronik, Würzburg 1996), gehört das so genannte Volkacher Salbuch zu den bedeutendsten illustrierten Handschriften, die im Wortsinne ein anschauliches Bild von den Lebensverhältnissen Frankens am Ausgang des Mittelalters bieten. Die Handschrift, die im Stadtarchiv von Volkach am Main liegt (Hs. B 2), ist der Forschung schon seit langem bekannt, und einzelne Bilder wurden daraus auch veröffentlicht, doch hat wohl erst das Buch des Kieler Volkskundlers Karl-Sigismund Kramer, Fränkisches Alltagsleben um 1500. Eid, Markt und Zoll im Volkacher Salbuch (Würzburg 1985), eine größere Zahl von Miniaturen in farbiger Wiedergabe publiziert und sachkundig kommentiert. Die Zeiten einer historisch arbeitenden Volkskunde mit einer Tiefenschärfe, die bis ins späte Mittelalter reicht, sind längst Vergangenheit, wozu allerdings auch beigetragen hat, dass sich die Geschichtswissenschaft schon seit längerem stärker alltags- und kulturgeschichtlichen Themen zugewandt hat, die früher das selbstverständliche Arbeitsfeld einer historischen Volkskunde waren, wie sie eben Karl-Sigismund Kramer mit wegweisenden Forschungen zu Franken glänzend repräsentiert hat.
Das Volkacher Salbuch wurde 2004 einer größeren Öffentlichkeit bekannt, als das Haus der Bayerischen Geschichte im Zusammenhang mit der Landesausstellung "Edel und Frei. Franken im Mittelalter", die in Forchheim zu sehen war, einzelne illustrierte Seiten der Handschrift im Internet publiziert hat (http://www.hdbg.de/fra-mitt/german/salbuch/index.html, Zugriff 29.3.2012). Das Interesse an dieser Handschrift wurde weiter befördert durch eine von Klaus Arnold organisierte Tagung, die 2008 anlässlich der 750-Jahrfeier der Stadt Volkach vor Ort stattfand und die inhaltlichen Aspekte des Kodex, der als "Salbuch" nur unzureichend bezeichnet ist, näherer Betrachtung unterzog. Die Beiträge dieser Tagung bilden den Kern des ersten Bandes der vorliegenden Publikation. Erst in diesem Zusammenhang reifte der Entschluss, auch ein Faksimile der Handschrift zu publizieren. Dafür hat sich maßgeblich Rainer Leng engagiert, der seinerzeit als Privatdozent an der Universität Würzburg tätig war und mit der Bearbeitung spätmittelalterlicher Handschriften vertraut ist. Bei einer bloßen Faksimilierung der Handschrift konnten die durch das Volkacher Kolloquium ausgelösten Bemühungen nicht stehen bleiben, sondern es musste auch eine kodikologische Beschreibung und eine Transkription der reproduzierten Seiten angefertigt werden. Die wissenschaftliche Kompetenz, die hier am Werk war, fand tätige Unterstützung im ideellen Engagement der Stadt Volkach und des Heimatvereins Volkacher Mainschleife sowie in der materiellen Förderung von Tagung und Publikation durch die Regierung sowie den Bezirk Unterfranken. Sie alle haben dazu beigetragen, dass ein nicht nur in Franken einzigartiges, sondern überregional außerordentliches Zeugnis städtischer Verwaltungs-, Rechts- und Alltagsgeschichte des späten Mittelalters der Forschung erschlossen werden konnte, und dies alles in einer ebenso geschmackvoll gestalteten wie auch preisgünstigen Buchpublikation, der eine große Verbreitung zu wünschen ist.
Über den Inhalt der Handschrift orientiert ein ausführlicher Beitrag von Rainer Leng in Band 1 (S. 83-97). Danach umfasst die großformatige Handschrift insgesamt 531 Blätter, von denen aber etliche unbeschrieben und nur ein kleiner Teil mit insgesamt 127 farbigen Miniaturen illustriert ist. Die Handschrift wurde 1504 von dem Volkacher Stadtschreiber Niclas Brobst angelegt, der sich mehrfach als Schreiber nennt und sich fol. 406r auch bei der Eidleistung gegenüber dem Bürgermeister in einem Bild hat darstellen lassen. Brobst, der schon seit 1481 Stadtschreiber war, stand am Ende seiner Laufbahn, als er das Salbuch anlegte. Nachträge wurden in diese Handschrift noch bis 1558 von verschiedenen Händen eingetragen. Der Inhalt betrifft einerseits die Pfarrkirche sowie die Kapellen in der Stadt Volkach mit ihren Benefizien, ihren Einkünften und Rechten (die Eintragungen reichen bis fol. 380r), auf der anderen Seite die Stadtgemeinde und ihre Verwaltung, wobei neben den Ordnungen über Gericht, Ungeld, Zoll und Marktwesen vor allem die Beschreibungen der Ämter sowie der Amtseide auffallen. Die zahlreichen Illustrationen der Handschrift beziehen sich fast nur auf die Praxis des Volkacher Halsgerichts und die städtischen Ämter, weshalb diese Abschnitte auch immer das besondere Interesse der Forschung gefunden haben, während die wenigen Bilddarstellungen der Kirchen- und Altarpatrone ebenso wie die damit zusammenhängenden Aufzeichnungen über die kirchlichen Verhältnisse Volkachs bislang auf weitaus geringeres Interesse gestoßen sind.
Ein vollständiges Faksimile des Volkacher Salbuchs liegt mit dieser Publikation allerdings nicht vor. Im Faksimileband enthalten sind sämtliche Seiten mit Bilddarstellungen, wobei in diesen Fällen stets Vorder- und Rückseite des Blattes wiedergegeben werden, auch wenn sich nur auf einer Seite eine Illustration findet. Entsprechend bietet die Transkription in Band 1, S. 233-385 auch nur die Abschriften der faksimilierten Seiten einschließlich moderner Beschreibungen der Bilder mit Wiedergabe der Bildbeischriften. Der vollständige Text des so genannten Salbuchs steht auch mit dieser Ausgabe der Forschung also nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit, die gesamte Handschrift zumindest digital zu reproduzieren und als CD-ROM dem Teilfaksimile beizugeben, scheint man nicht erwogen zu haben.
Auf die zehn Beiträge im ersten Band dieser Ausgabe kann hier nur kursorisch eingegangen werden. "Vom 'offenen Stadtbuch' zum 'Volkacher Salbuch'" reicht die Perspektive des Beitrags der Volkacher Stadtarchivarin Ute Feuerbach, die dem Rechtsbuch im Wandel vom juristisch-praktischen zum historischen Interesse nachgeht (S. 1-34). Dabei legt die Verfasserin den Schwerpunkt auf die Einordnung des Salbuchs in den Gesamtzusammenhang der relativ reichhaltigen Volkacher Stadtbuchüberlieferung des ausgehenden Mittelalters, während die Frage, was man sich unter dem zeitgenössischen Begriff des "offenen Stadtbuchs" nun konkret vorzustellen hat, nicht beantwortet wird (dazu nicht ganz überzeugend S. 10f.). Der Begriff des "Salbuchs", der auf die gesamte Handschrift übertragen wurde, trifft lediglich für die Einträge der Pfarreieinkünfte zu. Die Aufzeichnungen über die Kirchenverhältnisse sind aber umfassender, weshalb es angemessen wäre, diesen Teil der Handschrift als "Gotteshausbuch" zu bezeichnen (siehe dazu allgemein Franz Machilek, Fränkische Gotteshausbücher des 15. und 16. Jahrhundert, in: Forschungen zur bayerischen und fränkischen Geschichte, hg. von Karl Borchardt und Enno Bünz, Würzburg 1998, 249-255. Zur Forschungsgeschichte siehe nun auch Ute Feuerbach, Das Volkacher Salbuch als Teilfaksimile. Eine Edition, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 69, 2009, 43-52). Klaus Arnold würdigt den Schöpfer des Salbuchs, "Niclas Brobst und sein persönliches Umfeld" (S. 35-67), und ediert im Anhang nicht nur den Eid des Stadtschreibers und des Schulmeisters aus dem Salbuch, sondern auch etliche Briefe von Niclas Brobst aus der Volkacher Handschrift B 3 (dieser Beitrag findet sich nun auch gekürzt in: Fränkische Lebensbilder, Bd. 22, Würzburg 2009, S. 1-14). Auf die Illustrationen des Salbuchs geht aus kunsthistorischer Sicht Christiane Kummer ein (S. 69-81), die sowohl den Zusammenhang von Bild und Text als auch ikonographische und technische Fragen der Bildgestaltung behandelt und auf Vergleichsbeispiele verweist. Die Bilder entsprechen den Intentionen von Niclas Brobst, wurden aber wohl nicht von ihm selbst, sondern von einem unbekannten, vermutlich lokalen Künstler geschaffen. Nebenbei nur der Hinweis, dass statt von "Vikariatsheiligen" (S. 73) besser von "Altarpatronen" die Rede sein sollte. Auf die Beschreibung der Handschrift durch Rainer Leng wurde schon hingewiesen. Der Beitrag von Joachim Schneider über "Das Salbuch als Zeugnis für religiöses Leben einer städtischen Pfarrei um 1500" (S. 99-124) wendet sich den Salbuch-Einträgen über Gottesdienst und Liturgie zu, mit denen sich Karl-Sigismund Kramer merkwürdiger Weise überhaupt nicht befasst hat, obwohl auch ihm bekannt war, dass der Schöpfer des Salbuchs, Niclas Brobst, nicht nur Volkacher Stadtschreiber und Schulmeister, Ratsherr und Mitglied des Stadtgerichts war, sondern zeitweilig auch als Gotteshausmeister fungierte und damit für die Kirchenfabrik und ihre Belange zu sorgen hatte. Der Verfasser zeichnet ein anschauliches Bild des Volkacher kirchlichen Lebens im Jahreskreis. Dafür stellt einerseits die Urkunde Bischof Rudolfs von Scherenberg von 1468, die Kilian von Bibra als Pfarrer von Volkach bestätigt und aus diesem Anlass die Rechte und Pflichten des Pfarrers festhält, eine wichtige Quelle dar (die Urkunde steht am Anfang des Volkacher Salbuchs, wird aber leider nicht abgedruckt). Andererseits wird die ausführliche Gottesdienst- und Prozessionsordnung aus dem Salbuch ausgewertet und S. 120-124 abgedruckt. Völlig zu Recht betont Schneider den Wert solcher Quellen, die ein anschauliches Bild vom volksfrommen Leben mit den zahlreichen Prozessionen und Umgängen, Heiligenfesten und Jahrtagen geben. Aus anderer Perspektive wendet sich Rainer Leng den kirchlichen Verhältnissen zu: "Glaube und Geschäfte. Kirchenfabrik, Gotteshausmeister, Kreditgeschäfte und bürgerliche Eliten im Volkacher Salbuch" (S. 125-169), womit keineswegs ein Nebenaspekt angesprochen wird, denn zu drei Vierteln des Gesamtumfangs ist das Volkacher Salbuch ein Zins- und Gültbuch der Pfarrkirche, das Niclas Brobst in seiner Funktion als vom Stadtrat beauftragter Gotteshausmeister angelegt hat. Dass sich der Eid der (stets zwei) Gotteshausmeister gleichwohl nicht im Salbuch, sondern in der Handschrift B 4 des Volkacher Stadtarchivs findet, ist merkwürdig. Die Eintragungen im Salbuch ermöglichen es dem Verfasser, sowohl die (erst später eingetragenen) Einkünfte des Pfarrers, die gar nicht der Kontrolle der Gotteshausmeister unterlagen, als auch die der "fabrica ecclesiae" genau zu analysieren. Die Kirchenfabrik verfügte über Zinseinnahmen von Gütern in Volkach und Umgebung, Zehntrechte sowie Zinsen aus Kreditgeschäften. Das Salbuch ermöglicht somit eine detaillierte und anschauliche Analyse der Einkünfte einer Pfarrkirche des ausgehenden Mittelalters. In größere Zusammenhänge wird die Tätigkeit von Niclas Brobst in Volkach durch die Ausführungen von Karl Borchardt gestellt, der "Die Bedeutung der oberdeutschen Städte und ihrer Stadtschreiber für den Übergang von mittelalterlicher Herrschaft zu frühneuzeitlicher Obrigkeit" nachzeichnet (S. 171-180). Dabei fragt der Autor in vergleichender Perspektive nach Aufkommen und Tätigkeit der Stadtschreiber, ihrer Herkunft und Bildung und ihrer historischen Bedeutung um 1500, die sich beispielsweise in der Anlage von Stadtbüchern manifestiert. Die Stadträte verstanden sich als christliche Obrigkeit und waren deshalb bestrebt, so Borchardt, "geistliche und weltliche Ordnung gleichermaßen zu gewährleisten" S. 180), im kleinen Volkach wie im großen Nürnberg. "Im Umkreis des Volkacher Salbuches" findet sich, wie der Beitrag von Martin Frey zeigt, unter anderem das älteste Stadtbuch der Stadt Gerolzhofen (S. 181-192), das 1476 angelegt wurde (nicht 1467, wie in der Überschrift S. 181 steht). Die Handschrift wurde zum großen Sammelbecken der städtischen Eidesformeln und Dienstordnungen, bis hin zum Totengräber (S. 185), der im Volkacher Salbuch zum Beispiel gar nicht vorkommt. Der Rechtshistoriker Wolfgang Schild behandelt "Die Volkacher Ordnung des endlichen Rechtstages" (S. 193-214), deren Beschreibung im Salbuch zwischen den Einträgen über das Kirchenwesen und denen über die städtischen Ämter steht und wegen der Bilddarstellungen des Verfahrens schon mehrfach Aufmerksamkeit gefunden hat. Die Aufzeichnungen im Salbuch betreffen nur die letzte Phase des Strafgerichtsverfahrens, eben den "endlichen Rechtstag", weshalb Schild das gesamte Kriminalverfahren unter Rückgriff auf andere normative Quellen wie die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507 darstellt. Das Volkacher Salbuch enthält auf seinen letzten Blättern auch Chroniknotizen, die von Klaus Arnold, "Die Volkacher Aufzeichnungen über das Würzburger Hochstift zur Zeit Fürstbischof Gerhards von Schwarzburg (1373-1400)", eingeordnet werden (S. 217-227). Einen sehr ähnlichen Text überliefert der Nürnberger Patrizier Ulman Stromer, wie der Paralleldruck beider Fassungen am Ende des Beitrags zeigt. Die Aufzeichnungen belegen das Interesse des Volkacher Rates an den Vorgängen im Hochstift Würzburg am Anfang des 16. Jahrhunderts, obschon die kleine Stadt am Main erst 1520 mit allen Besitzanteilen an die Würzburger Fürstbischöfe überging.
Das vorliegende Faksimile- und Aufsatzwerk stellt die Beschäftigung mit dem so genannten Volkacher Salbuch auf völlig neue Grundlagen. Der Forschung stehen nun alle Abbildungen aus der Handschrift in Originalgröße und -farbigkeit zur Verfügung, und die Beschreibung des Inhalts der Handschrift ist so ausführlich, dass künftige Untersuchungen darauf aufbauen können. Trotzdem wäre ein Vollfaksimile oder zumindest eine vollständige Edition sämtlicher Texte nach wie vor wünschenswert. Die in Band 1 abgedruckten Kolloquiumsbeiträge tragen durchweg zu einem besseren Verständnis der Texteinträge und Bilddarstellungen des Volkacher Salbuchs bei und zeigen durch den vergleichenden Blick auf andere Städte Frankens und Oberdeutschlands sowohl das Typische als auch das Besondere der 1504 angelegten Handschrift. Wichtig ist die Korrektur des bisherigen Bildes, dass vor allem Recht und Verwaltung der Stadt berührt würden. Dass der größte Teil der Einträge (nicht aber der Bilder) tatsächlich die kirchlichen Verhältnisse der fränkischen Kleinstadt betrifft, war bislang nicht bekannt. Die einzigartigen Bilddarstellungen werden gewiss weiter dazu beitragen, Volkach zur überregional wohl bekanntesten fränkischen Landstadt des späten Mittelalters zu machen. Nicht Nürnberg, Lübeck oder Köln, sondern Kleinstädte wie Volkach sind repräsentativ für das städtereiche Deutschland des ausgehenden Mittelalters. Das vorliegende Werk zeigt, wie lohnend es ist, auf diesem Feld weiter zu arbeiten, nicht nur in Volkach, dessen reichhaltige spätmittelalterliche Überlieferung sich keineswegs im Salbuch erschöpft.

Erschienen am 10.05.2012

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